Mietbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen –
1.1. CH Holidays ist ein Handelsname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Camelot Homes SL“, einem in der Autonomen Gemeinschaft Valencia registrierten Vertreter für die Vermietung touristischer Immobilien mit der Registrierungsnummer EVGT-891-A.
1.2. Die Buchungsbedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen der Valencianischen Gemeinschaft für touristisches Eigentum erstellt.
1.3. Die Buchungsbedingungen gelten für alle Buchungen, die direkt bei CH Holidays abgewickelt werden. Für Buchungen, die über alternative zugelassene Partner, Plattformen und Websites abgewickelt werden, gelten möglicherweise deren eigene Bedingungen.
1.4. Mit der Buchung akzeptieren Sie den Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen als „Mieter“ und dem Eigentümer der Immobilie, dem „Hauseigentümer“. CH Holidays fungiert als „Vermittler“ des Hauseigentümers.
2. Buchungsbestätigung –
2.1. Zur Bestätigung der Buchung müssen sowohl der Mieter (der mindestens 25 Jahre alt sein muss) als auch CH Holidays den Buchungsvertrag innerhalb von 3 Werktagen entweder elektronisch oder in gedruckter Form unterzeichnen, um die Buchung zu bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Rechte und Pflichten aus dem Buchungsvertrag für alle Parteien. Andernfalls kann dies zur Stornierung führen und alle Zahlungen werden automatisch an den Mieter zurückerstattet, es sei denn, der Mieter erhält zuvor schriftlich von CH Holidays die Erlaubnis zur Verlängerung dieser Frist.
3. Buchungspreise –
3.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro (€) pro Nacht und Objekt angegeben.
3.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Steuern/Gebühren/Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilie und/oder zusätzlichen Dienstleistungen, die der Mieter für die gesamte Dauer seines Aufenthalts wünscht. Diese Kosten werden bei der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen und können gesonderte Zahlungsbedingungen erfordern.
3.3. CH Holidays behält sich das Recht vor, alle angegebenen Preise zu ändern. Im Falle einer Preisänderung benachrichtigt CH Holidays den Mieter und gibt ihm 7 Werktage Zeit, diese Änderungen entweder zu akzeptieren und die Differenz zu zahlen oder die Buchung zu stornieren. Falls der Mieter CH Holidays seine Entscheidung nicht mitteilt, gilt dies als Zustimmung des Mieters zur Preisänderung und er ist daher verpflichtet, die Differenz zu zahlen. Wenn der Mieter die Buchung storniert, werden ihm alle gezahlten Beträge innerhalb von 7 Werktagen danach zurückerstattet.
4. Buchungszahlungen –
4.1. Dies sind die aktuell von CH Holidays akzeptierten Zahlungsarten:
Debit-/Kreditkarten von MasterCard und Visa
Banküberweisung (Sämtliche Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters)
4.2. Für Buchungen, die 30 Tage oder mehr vor Beginn des Buchungszeitraums erfolgen, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Eine Anzahlung von 25 % des gesamten Mietbetrags ist fällig und muss innerhalb von 3 Werktagen bei CH Holidays eingehen. Die Restzahlung der restlichen 75 % des gesamten Mietbetrags zuzüglich aller zusätzlichen Steuern/Gebühren/Dienstleistungen muss spätestens 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums bei CH Holidays eingehen.
4.3. Für Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums erfolgen, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Der gesamte Mietbetrag + eventuelle zusätzliche Steuern/Gebühren/Dienstleistungen sind sofort fällig und müssen innerhalb von 3 Werktagen bei CH Holidays eingehen.
5. Kaution –
Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Schadenkaution:
1-2 Bett Apartment = 250,00 €
Haus oder 3+ Bett Wohnung = 300,00€
Villa = 500,00 €
5.2. Der Mieter muss die vereinbarte Schadenkaution spätestens 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums mit einer gültigen Zahlungsmethode an CH Holidays bezahlen (siehe Punkt 4.1). CH Holidays behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Objekt zu verweigern, wenn der Mieter die Schadenkaution nicht vollständig bezahlen kann.
5.3. Bei der Abreise überprüft CH Holidays, ob sich die Immobilie und das Inventar im selben Zustand befinden, in dem sie bei der Ankunft des Mieters übergeben wurden. Im Falle einer vollständigen Rückerstattung wird die Schadenskaution dem Mieter innerhalb von 15 Werktagen mit derselben Zahlungsmethode zurückerstattet, mit der sie eingegangen ist.
6. Ein- und Auschecken –
6.1. Gemäß dem Gesetz 1922/2003 der Gemeinschaft Valencia muss der Mieter vor der Ankunft für jedes Mitglied seiner Gruppe einen Reisepass/Personalausweis vorlegen. Der Mieter muss außerdem eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.
6.2. Die Standard-Check-in-Zeit ist von Montag bis Sonntag ab 16:00 Uhr.
6.3. Sofern nicht anders mitgeteilt, erfolgt der Check-in im nächstgelegenen CH Holidays-Büro. Die genauen Bürostandorte werden bei der Buchung bestätigt.
6.4. Die Schlüssel für das gebuchte Objekt können während der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr abgeholt werden. Der Mieter muss einen Buchungsnachweis und einen Identitätsnachweis vorlegen, um die Schlüssel abzuholen. Falls der Mieter außerhalb der Bürozeiten ankommt, erhält er Zugang zu einem sicheren Schlüsselkasten, der sich entweder in einem Büro von CH Holidays oder im gebuchten Objekt befindet. Informationen zum Zugang zum sicheren Schlüsselkasten werden dem Mieter innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft zugesandt.
6.5. Ein früher Check-in ist möglich, unterliegt jedoch der Verfügbarkeit und muss spätestens 3 Tage vor dem Check-in angefragt und von CH Holidays bestätigt werden. Der früheste Check-in ist ab 10:00 Uhr kostenlos.
6.6. Die Standard-Check-out-Zeit ist spätestens 10:00 Uhr.
6.7. Späte Check-outs sind je nach Verfügbarkeit bis 12:00 Uhr kostenlos oder bis 16:00 Uhr gegen einen Aufpreis von 50 % des Tagespreises gestattet und müssen spätestens 3 Tage vor dem Check-out angefragt und von CH Holidays bestätigt werden.
6.8. Beim Auschecken muss der Mieter die Schlüssel in seinem örtlichen CH Holidays-Büro im äußeren Schlüsselrückgabe-/Briefkasten abgeben und nicht in dem sicheren Schlüsselkasten, der beim Einchecken verwendet wurde, sofern von CH Holidays nicht anders angegeben.
7. Reinigung, Bettwäsche und Handtücher –
7.1. Die Gebühren für die Endreinigung, die Reinigung während des Aufenthalts (sofern zutreffend) sowie die Bettwäsche- und Handtuchgebühr (pro Gast) werden bei der Buchungsbestätigung angegeben und sind alle obligatorisch.
7.2. Das Anwesen wird vor dem Check-in vorgereinigt und jedem Gast wird ein Satz Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt. Falls der Buchungszeitraum länger als 30 Tage ist, muss der Mieter möglicherweise eine obligatorische Reinigung während des Aufenthalts bezahlen, die alle 30 Tage bis zum Check-out stattfindet. Jede vom Mieter gewünschte Reinigung muss im Voraus mit CH Holidays vereinbart werden, es fallen zusätzliche Gebühren an.
7.3. Sämtliche Reinigungsarbeiten werden ausschließlich von CH Holidays durchgeführt. Wenn der Mieter Wäsche waschen möchte, stehen in jedem Objekt Waschmaschine und Trockenmöglichkeiten zur Verfügung.
8. Belegung –
8.1. Die in der Objektbeschreibung angegebene Höchstzahl zulässiger Gäste darf die angegebene Zahl nicht überschreiten, es sei denn, CH Holidays erteilt eine andere Genehmigung.
8.2. Die Identität jedes Gastes darf nicht von den Angaben abweichen, die der Mieter beim Check-in gemacht hat, es sei denn, CH Holidays hat dies genehmigt.
8.3. Während des Aufenthalts des Mieters sind Besucher gestattet. Falls der Mieter jedoch Veranstaltungen, Events oder Feiern abhalten möchte, muss dies von CH Holidays genehmigt werden. Nichtsdestotrotz ist die Anmeldung von Besuchern strengstens untersagt.
9. Verhaltensregeln –
9.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Haustiere nicht gestattet. Das Rauchen ist nur auf Terrassen, Balkonen und Außenbereichen des Objekts sowie in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsbereichen gestattet. Neben den örtlichen Gesetzen sind sämtliche Gemeinschaftsregeln einzuhalten. Jegliche Ruhestörungen, laute Musik, asoziales Verhalten und Partys sind strengstens untersagt.
10. Immobilienzustand –
10.1. Sollte der Zustand des Objekts aufgrund mangelhafter Reinigung, Schäden oder Mängel am Objekt nicht dem bei Check-in vom Mieter übernommenen Zustand entsprechen, ist der Mieter verpflichtet, diese umgehend gegenüber CH Holidays zu melden, damit diese schnellstmöglich behoben werden können. Unterlässt er dies, ist davon auszugehen, dass das Objekt frei von Schäden und Mängeln ist.
10.2. Sollten während des Aufenthaltes des Mieters Schäden oder Mängel auftreten, unabhängig von der Fahrlässigkeit, ist der Mieter verpflichtet, diese umgehend CH Holidays zu melden, damit diese schnellstmöglich behoben werden können. Unterlässt er dies, kann der Schaden dem Mieter zugeschrieben werden.
10.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu pflegen und im selben Zustand zurückzugeben, in dem er es vorgefunden hat. Er muss die Sauberkeit des Objekts aufrechterhalten und bei jedem Verlassen des Objekts dafür sorgen, dass Licht, Klimaanlage, Fernseher usw. ausgeschaltet werden. Außerdem muss er dafür sorgen, dass das Objekt ordnungsgemäß gesichert ist, indem alle Türen und Fenster geschlossen und verriegelt sind und alle Sicherheitssysteme eingeschaltet sind.
11. Bauarbeiten/Lärm –
11.1. Wenn der Mieter unerwartet Lärm von Baustellen, Verkehr, Nachbarn usw. wahrnimmt, können weder der Hauseigentümer noch CH Holidays haftbar gemacht werden. Wenn der Lärmpegel gegen die örtlichen Gesetze verstößt, liegt es in der Verantwortung des Mieters, dies den örtlichen Behörden mitzuteilen.
12. Haftung des Mieters –
12.1. Der Mieter übernimmt für alle Mitglieder seiner Reisegruppe sämtliche Verpflichtungen und Haftungen im Zusammenhang mit diesem Buchungsvertrag.
12.2. In Bezug auf Punkt 5.3 haftet der Mieter für alle Schäden, die von Mitgliedern seiner Gruppe, Besuchern und (sofern zuvor vereinbart) Haustieren an der Immobilie und/oder deren Inventar/Möbeln/Geräten oder Einrichtungen verursacht werden, wenn vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten festgestellt wird. Sollte dies der Fall sein, wird CH Holidays den Zeit- und Kostenaufwand für Reparaturen oder Ersatzleistungen bewerten und behält sich das Recht vor, die Kosten von der Schadenkaution abzuziehen. Falls die Kosten den einbehaltenen Betrag übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz sofort zu zahlen. Falls die Schäden den Beginn zukünftiger Buchungen verhindern, haftet der Mieter für alle Umzugskosten, die mit den neuen Mietern verbunden sind. In allen Fällen erhält der Mieter innerhalb von 15 Werktagen nach Abschluss aller Reparaturen eine detaillierte Rechnung über die Kosten.
12.3. Im Falle eines verspäteten Check-ins ist der Mieter verpflichtet, CH Holidays zu kontaktieren und seine voraussichtliche geänderte Check-in-Zeit mitzuteilen. CH Holidays kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die geänderte Check-in-Zeit nicht mit dem Zeitplan von CH Holidays vereinbar ist. In diesem Fall vereinbaren beide Parteien eine neue Check-in-Zeit, die für beide Parteien geeignet ist.
12.4. In Bezug auf Absatz 10.3 haftet der Mieter für jede zusätzliche Reinigung, die über die von CH Holidays festgelegten Standards der Endreinigung hinausgeht. Um zusätzliche Reinigungskosten zu vermeiden, wird vom Mieter erwartet, dass er dafür sorgt, dass das allgemeine Sauberkeitsniveau dem Niveau entspricht, das er beim Check-in vorgefunden hat, dass sämtliches Geschirr, Besteck und Küchenutensilien gereinigt oder zumindest in die Spülmaschine (falls vorhanden) gestellt werden und dass sämtlicher Müll ordnungsgemäß außerhalb des Geländes entsorgt wird.
12.5. Der Mieter haftet für die Ersatz- und Installationskosten aller Schlüssel/Karten/elektronischen Geräte im Zusammenhang mit dem Zugang zum Grundstück und den Gemeinschaftsbereichen. Unabhängig davon, ob ein Schlosser und/oder die Anwesenheit eines Mitarbeiters von CH Holidays erforderlich ist, um Zugang zum Grundstück zu erhalten, behält sich CH Holidays das Recht vor, einen Schlosswechsel am Grundstück anzuordnen, um die Sicherheit der Räumlichkeiten und des Mieters zu gewährleisten. Alle Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
12.6. Für alle vom Mieter angeforderten Einsätze, die als nicht unbedingt notwendig erachtet werden, z. B. für die Funktionstüchtigkeit der Geräte, Touristeninformationen oder allgemeine Besichtigungen, fällt eine Gebühr von 25,00 € pro Stunde in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag und 40,00 € zu allen anderen Zeiten an.
13. CH-Urlaub/Eigentümerhaftpflicht –
13.1. CH Holidays und der Hauseigentümer haften nicht für Verluste, Sachschäden, Unfälle und Verletzungen aller Mitbewohner und Besucher des Mieters während des Aufenthalts.
13.2. CH Holidays und der Hauseigentümer haften nicht für Fälle höherer Gewalt oder Ereignisse, die sie nicht vorhersehen oder verhindern konnten.
13.3. CH Holidays und der Hauseigentümer haften nicht für die Nutzung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen und Sportanlagen aller Art durch den Mieter. Die Nutzung dieser Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.
13.4. CH Holidays und der Hauseigentümer haften nicht für Schäden und Verluste, die dem Mieter oder seinem Eigentum auf oder außerhalb des Geländes durch Diebstahl oder Einbruch entstehen.
13.5. CH Holidays bemüht sich, sicherzustellen, dass alle auf der eigenen Website veröffentlichten Informationen korrekt sind. Da jedoch Änderungen und Fehler auftreten, behält sich CH Holidays das Recht vor, Details unter solchen Umständen zu korrigieren. Im Falle einer Buchung, die vor der Korrektur erfolgt, haftet CH Holidays nicht, wenn der Mieter beschließt, seine Buchung zu stornieren.
13.6. CH Holidays haftet nicht für Fehler in Auflistungen ihrer Unterkünfte auf Websites Dritter.
13.7. Weder CH Holidays noch der Hauseigentümer haften für indirekte Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-finanzieller Art (immaterieller Schaden).
13.8. In Bezug auf Punkt 12.3 haften CH Holidays und der Hauseigentümer nicht für Kosten, wie z. B. Unterkunftskosten, Treibstoff, Mahlzeiten usw., die dadurch entstehen, dass der Mieter keine akzeptable Check-in-Zeit mit CH Holidays vereinbart hat.
13.9. Gemäß Punkt 15.4 ist der Hauseigentümer nur verpflichtet, die Mietkosten für ein Ersatzobjekt mit ähnlichem Aussehen und ähnlicher Qualität wie das gebuchte Objekt zu bezahlen, wobei die Deckung maximal 25 % des Mietpreises beträgt, wenn der Buchungspreis des neuen Objekts höher ist als der des ursprünglich gebuchten Objekts. Falls der Mieter in dem Objekt bleiben möchte, bis das Problem behoben ist, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung für die betroffenen Tage. CH Holidays haftet nicht, wenn es nicht gelingt, ein geeignetes Ersatzobjekt für den Mieter zu finden.
13.10. Unter Bezugnahme auf Absatz 15.2 haftet CH Holidays nicht für etwaige Schadensersatzansprüche.
14. Buchungsänderungen –
14.1. Jegliche Änderungen des Buchungsvertrages bedürfen der Schriftform und müssen sowohl von CH Holidays als auch vom Mieter akzeptiert werden.
14.2. Vorbehaltlich Verfügbarkeit und Annahme fallen bei Anfragen des Mieters zur Änderung, Verlängerung oder Verkürzung der Daten/Dauer der Buchung mehr als 30 Tage vor dem Beginn des Buchungszeitraums keine zusätzlichen Gebühren an, außer der Änderung des Buchungspreises und der Steuern/Gebühren/Dienstleistungen in Bezug auf die Immobilie oder die vom Mieter angeforderten Dienstleistungen. Wenn eine solche Anfrage jedoch weniger als 30 Tage vor dem Beginn des Buchungszeitraums erfolgt, behält sich CH Holidays das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € zu erheben. CH Holidays behält sich das Recht vor, die zuvor vereinbarten Daten, den Buchungspreis und die Steuern/Gebühren/Dienstleistungen in Bezug auf die Immobilie oder die vom Mieter angeforderten Dienstleistungen beizubehalten.
14.3. In Bezug auf Absatz 8.1 behält sich CH Holidays das Recht vor, zusätzliche Gebühren für obligatorische Dienstleistungen zu erheben, die erforderlich sind, um der erhöhten Belegung der Immobilie Rechnung zu tragen.
14.4. In Bezug auf Absatz 9.1 behält sich CH Holidays das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben sowie den Betrag der Schadenskaution zu erhöhen, falls der Mieter ein Haustier mit auf das Grundstück bringen möchte.
15. Stornierungen von Buchungen –
15.1. Wenn der Mieter sich entscheidet, den Buchungsvertrag aus eigenem Antrieb zu stornieren, behält sich CH Holidays das Recht vor, folgende Beträge einzubehalten:
10 % des Mietbetrags zzgl. Servicegebühr – Mehr als 30 Tage vor Beginn des Buchungsvertrags
50 % des Mietbetrags zzgl. Servicegebühr – Mehr als 7 und weniger als 30 Tage vor Beginn des Buchungsvertrags
100 % des Mietbetrags zzgl. Servicegebühr – 7 Tage oder weniger vor Beginn des Buchungsvertrags
15.2. Falls der Buchungsvertrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von CH Holidays liegen, z. B. Verkauf der Immobilie, Gerichtsbeschlüsse, Vertragsbruch zwischen Hauseigentümer und CH Holidays, ungeplante Reparaturen, Überschwemmungen, Ausfall von Versorgungsleistungen usw., nicht vor dem Beginn des Buchungsvertrags erfüllt werden kann, behält sich CH Holidays das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Mieter hat das Recht, von CH Holidays zu verlangen, ihm entweder eine Immobilie ähnlicher oder besserer Art anzubieten oder eine Rückerstattung von 125 % des gezahlten Mietbetrags zu erhalten.
15.3. Verlässt der Mieter das Objekt aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse erheblichen Ausmaßes, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren, vor der Abreise, erhält er den vollen gezahlten Mietbetrag abzüglich der Miete für die Tage zurück, an denen das Objekt genutzt wurde.
15.4. Wenn der Mieter beabsichtigt, das Objekt aufgrund von Umständen zu räumen, die die Fortsetzung der ordnungsgemäßen Nutzung des Objekts verhindern, z. B. Ausfall von Versorgungsleistungen usw., stimmt er zunächst zu, CH Holidays die Möglichkeit zu geben, die Situation innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 Werktagen zu bereinigen. Bei Nichteinhaltung dieses Zeitraums verzichtet der Mieter auf sein Recht auf eine Rückerstattung für die Tage, an denen das Objekt bis zum Check-out nicht genutzt werden konnte. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Mieter das Recht, das Objekt zu verlassen und selbstständig nach einem Ersatzobjekt zu suchen, bis alle Probleme behoben sind. CH Holidays verpflichtet sich, im Namen des Mieters bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzobjekt behilflich zu sein.
15.5. CH Holidays behält sich das Recht vor, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter die Untervermietung der Immobilie an Dritte beabsichtigt und dies als schuldig befunden wird. Der Mieter verzichtet automatisch auf jegliche Ansprüche auf eine Rückerstattung.
15.6. CH Holidays behält sich das Recht vor, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt. In jedem Fall verzichtet der Mieter automatisch auf das Recht auf Rückerstattung.
16. Beschwerden –
16.1. CH Holidays verpflichtet sich, alle Beschwerden während des Aufenthalts des Mieters so schnell wie möglich zu lösen. Sollte der Mieter jedoch nach dem Check-out eine Beschwerde einreichen wollen, müssen alle Beweise (einschließlich Fotos, sofern zutreffend) innerhalb von 15 Werktagen nach dem Check-out-Datum schriftlich bei CH Holidays eingereicht werden. Bei Beschwerden, die außerhalb dieses Zeitrahmens und dieser Bedingungen eingereicht werden, verliert der Mieter automatisch alle Ansprüche auf Entschädigung.
17. Gesetz und Gerichtsstand –
17.1. Dieser Buchungsvertrag unterliegt spanischem Recht. Alle beteiligten Parteien unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der spanischen Gerichte.
Datenschutz –
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD) und der EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 ist CH Holidays für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung der Buchung, des Buchungsvertrags und aller CH Holidays auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich. CH Holidays ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten und die Daten des Mieters mit einem angemessenen Sicherheitsniveau zu verarbeiten und zu speichern. CH Holidays ist gesetzlich verpflichtet, die Daten des Mieters für 4 Jahre aus steuerlichen Gründen gemäß den Artikeln 66 bis 70 des Allgemeinen Steuergesetzes und 6 Jahre aus kommerziellen Zwecken gemäß Artikel 30 des Handelsgesetzbuchs aufzubewahren. Unter keinen Umständen werden die Daten des Mieters an Dritte oder nicht verbundene Unternehmen weitergegeben, es sei denn, der Benutzer hat dies genehmigt oder die Art der vom Mieter angeforderten Dienstleistung erfordert dies. Der Mieter kann in jedem Fall sein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem er eine E-Mail an info@chholidays.com oder einen Brief an die Adresse Avenida de las Naciones 1C Local 2, 03170 Ciudad Quesada, Alicante (Spanien) sendet.